| Auslaufpflicht: Wer hat's erfunden? |
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| Geschrieben von: Ute |
| Montag, 25. Januar 2010 um 12:01 |
Genau, die Schweizer, die verankern nämlich für 2013 in ihrem Tierschutzgesetz den Auslauf für Pferde und zwar für "genutzte Pferde" mindestens 2 Stunden an mindestens zwei Tagen in der Woche, wobei die Größe des Auslaufes pro Pferd reglementiert wird.![]() Auf der einen Seite ist es ein guter Vorstoß in die artgerechte Pferdehaltung, auf der anderen Seite wird nicht nur hierzulande, sondern auch in der Schweiz schnellstens zurückgerudert, denn Pferde, die an Turnieren, Shows oder Ausstellungen teilnehmen, sind von dieser Regelung ausgenommen. Schade, denn auch Turnierpferde, Show- oder Ausstellungspferde freuen sich über zwanglose Bewegung auf Ausläufen. Gerne auch für mehr als zwei Stunden, vorausgesetzt, sie finden auch etwas zu fressen. |





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